+Artikel 1 Gegenstand
---+Artikel 1 a)
---+Artikel 1 b)
---+Artikel 1 c)
---+Artikel 1 2

Artikel 1 Gegenstand

Diese Verordnung enthält Kontinuität zur Festlegung

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 1 a)

der Umstände und Bedingungen, unter denen die Entrichtung der außerordentlichen nachträglich erhobenen Beiträge gemäß Artikel 104 Absatz 3 der Richtlinie 2014/59/EU teilweise oder vollständig aufgeschoben werden kann;

Artikel 1 b)

der Kriterien für die Bestimmung der in Artikel 2 Absatz 1 Nummer 35 der Richtlinie 2014/59/EU genannten Tätigkeiten, Dienstleistungen und Geschäfte;

Artikel 1 c)

der Kriterien für die Bestimmung der in Artikel 2 Absatz 1 Nummer 36 der Richtlinie 2014/59/EU genannten Geschäftsbereiche und damit verbundenen Dienste.

Artikel 1 2

Diese Vorschriften sind von den gemäß Artikel 3 der Richtlinie 2014/59/EU von einem Mitgliedstaat benannten Abwicklungsbehörden anzuwenden.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung