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Artikel 6 4(4) Eine Dienstleistung gilt als kritisch, sofern ihr Ausfall ein ernsthaftes Hindernis für eine oder mehrere kritische Funktionen darstellt oder deren Durchführung verhindert. Eine Dienstleistung gilt nicht als kritisch, wenn sie im Hinblick auf Gegenstand, Qualität und Kosten innerhalb eines angemessenen Zeitraums in vergleichbarem Umfang von einem anderen Anbieter erbracht werden kann. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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