|
+Artikel 28 2 |
Artikel 28 2(2) In dem Bericht wird unter anderem auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 27 übermittelten Informationen geprüft, ob die Liste der Dienste, die Teil eines Zahlungskontos mit grundlegenden Funktionen sind, angesichts der Entwicklungen bei Zahlungsmitteln und der technologischen Entwicklung zu ändern und zu aktualisieren ist. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
|