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+Artikel 2 d) |
Artikel 2 d)sie bieten gezielte Schulungen für relevante Mitarbeiter in dem Drittland an, um ihnen die Erkennung von Risikoindikatoren hinsichtlich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ermöglichen, und stellen die Wirksamkeit der Schulungen sicher. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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