+ABSCHNITT I Anwendung dieses Kapitels auf Wertpapierfirmengruppen
---+Artikel 110a Anwendungsbereich mit Blick auf Wertpapierfirmengruppen

ABSCHNITT I Anwendung dieses Kapitels auf Wertpapierfirmengruppen

ABSCHNITT I Anwendung dieses Kapitels auf Wertpapierfirmengruppen

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
Artikel 110a Anwendungsbereich mit Blick auf Wertpapierfirmengruppen

Artikel 110a

Anwendungsbereich mit Blick auf Wertpapierfirmengruppen

Dieses Kapitel findet Anwendung auf Wertpapierfirmengruppen im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 25 der Verordnung (EU) 2019/2033, wenn zumindest eine Wertpapierfirma dieser Gruppe gemäß Artikel 1 Absatz 2 oder 5 der Verordnung (EU) 2019/2033 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegt.

Dieses Kapitel gilt nicht für Wertpapierfirmengruppen, wenn keine Wertpapierfirma dieser Gruppe gemäß Artikel 1 Absatz 2 oder 5 der Verordnung (EU) 2019/2033 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegt.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung