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+Artikel 5 Anträge auf Erteilung der Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen |
Artikel 5 Anträge auf Erteilung der Genehmigung zur Emission von TreibhausgasenArtikel 5 Anträge auf Erteilung der Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen An die zuständige Behörde gerichtete Anträge auf Erteilung von Genehmigungen zur Emission von Treibhausgasen müssen Angaben zu folgenden Punkten enthalten:
a)
Anlage und dort durchgeführte Tätigkeiten und verwendete Technologie,
b)
Rohmaterialien und Hilfsstoffe, deren Verwendung wahrscheinlich mit Emissionen von in Anhang I aufgeführten Gasen verbunden ist,
c)
Quellen der Emissionen von in Anhang I aufgeführten Gasen aus der Anlage und
d)
geplante Maßnahmen zur Überwachung und Berichterstattung betreffend Emissionen im Einklang mit den in Artikel 14 genannten ►M9 Rechtsakten ◄ . Dem Antrag ist eine nicht-technische Zusammenfassung der in Unterabsatz 1 genannten Punkte beizufügen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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