+ANHANG II

ANHANG II




ANHANG II



Liste der Waren nach Artikel 3

ex KN-Code

Warenbeschreibung

9705 00 00

9706 00 00

1.  Mehr als 100 Jahre alte archäologische Gegenstände aus

— Grabungen und archäologischen Funden zu Lande oder unter Wasser,

— archäologischen Stätten,

— archäologischen Sammlungen

9705 00 00

9706 00 00

2.  Bestandteile von Kunst- und Baudenkmälern oder religiösen Denkmälern, die aus deren Aufteilung stammen und älter sind als 100 Jahre

9701

3.  Bilder und Gemälde, die nicht unter die Kategorie 3A oder 4 fallen, die vollständig von Hand und auf allen Stoffen hergestellt sind, älter als 50 Jahre und nicht ihren Urhebern gehörend

9701

3A.  Aquarelle, Gouachen und Pastelle, die vollständig von Hand auf allen Stoffen hergestellt sind, älter als 50 Jahre und nicht ihren Urhebern gehörend

6914

9701

4.  Mosaike, die vollständig von Hand und aus allen Materialien hergestellt sind und nicht unter die Kategorie 1 oder 2 fallen, und Zeichnungen, die vollständig von Hand und auf allen Stoffen hergestellt sind, älter als 50 Jahre und nicht ihren Urhebern gehörend

Kapitel 49

9702 00 00

8442 50 99

5.  Original-Radierungen, -Stiche, -Serigrafien und -Lithografien und lithografische Matrizen sowie Original-Plakate, älter als 50 Jahre und nicht ihren Urhebern gehörend

9703 00 00

6.  Nicht unter die Kategorie 1 fallende Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst und Kopien, die auf dieselbe Weise wie das Original hergestellt worden sind, älter als 50 Jahre und nicht ihren Urhebern gehörend

3704

3705

3706

4911 91 80

7.  Fotografien, Filme und die dazugehörigen Negative, älter als 50 Jahre und nicht ihren Urhebern gehörend

9702 00 00

9706 00 00

4901 10 00

4901 99 00

4904 00 00

4905 91 00

4905 99 00

4906 00 00

8.  Wiegendrucke und Handschriften, einschließlich Landkarten und Partituren, als Einzelstücke oder Sammlung, älter als 50 Jahre und nicht ihren Urhebern gehörend

9705 00 00

9706 00 00

9.  Bücher, die älter sind als 100 Jahre, als Einzelstücke oder Sammlung

9706 00 00

10.  Gedruckte Landkarten, die älter sind als 200 Jahre

3704

3705

3706

4901

4906

9705 00 00

9706 00 00

11.  Archive aller Art, mit Archivalien, die älter sind als 50 Jahre, auf allen Trägern

9705 00 00

9705 00 00

12.  

a)  Sammlungen im Sinne des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 252/84 (1) und Einzelexemplare aus zoologischen, botanischen, mineralogischen oder anatomischen Sammlungen

b)  Sammlungen im Sinne des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 252/84 von historischem, paläontologischem, ethnografischem oder numismatischem Wert

9705 00 00

Kapitel 86-89

13.  Verkehrsmittel, die älter sind als 75 Jahre

 

14.  Sonstige, nicht unter den Kategorien 1 bis 13 genannte Antiquitäten,

 

a)  die 50 bis 100 Jahre alt sind:

Kapitel 95

—  Spielzeug, Spiele

7013

—  Glaswaren

7114

—  Gold- und Silberschmiedewaren

Kapitel 94

—  Möbel

Kapitel 90

—  Optische, fotografische und kinematografische Instrumente

Kapitel 92

—  Musikinstrumente

Kapitel 91

—  Uhrmacherwaren und Teile davon

Kapitel 44

—  Holzwaren

Kapitel 69

—  Keramische Waren

5805 00 00

—  Tapisserien

Kapitel 57

—  Teppiche

4814

—  Papiertapeten

Kapitel 93

—  Waffen

9706 00 00

b)  Antiquitäten, mehr als 100 Jahre alt

(1)   

Sammlungsstücke im Sinne der Position 97.05 des Gemeinsamen Zolltarifs sind Gegenstände, die geeignet sind, in eine Sammlung aufgenommen zu werden, das heißt Gegenstände, die verhältnismäßig selten sind, normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Verwendungszweck gemäß benutzt werden, Gegenstand eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels mit ähnlichen Gebrauchsgegenständen sind und einen hohen Wert haben.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung