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ex KN-Code
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Warenbeschreibung
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9705 00 00
9706 00 00
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1. Mehr als 100 Jahre alte archäologische Gegenstände aus
— Grabungen und archäologischen Funden zu Lande oder unter Wasser,
— archäologischen Stätten,
— archäologischen Sammlungen
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9705 00 00
9706 00 00
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2. Bestandteile von Kunst- und Baudenkmälern oder religiösen Denkmälern, die aus deren Aufteilung stammen und älter sind als 100 Jahre
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9701
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3. Bilder und Gemälde, die nicht unter die Kategorie 3A oder 4 fallen, die vollständig von Hand und auf allen Stoffen hergestellt sind, älter als 50 Jahre und nicht ihren Urhebern gehörend
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9701
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3A. Aquarelle, Gouachen und Pastelle, die vollständig von Hand auf allen Stoffen hergestellt sind, älter als 50 Jahre und nicht ihren Urhebern gehörend
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6914
9701
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4. Mosaike, die vollständig von Hand und aus allen Materialien hergestellt sind und nicht unter die Kategorie 1 oder 2 fallen, und Zeichnungen, die vollständig von Hand und auf allen Stoffen hergestellt sind, älter als 50 Jahre und nicht ihren Urhebern gehörend
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Kapitel 49
9702 00 00
8442 50 99
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5. Original-Radierungen, -Stiche, -Serigrafien und -Lithografien und lithografische Matrizen sowie Original-Plakate, älter als 50 Jahre und nicht ihren Urhebern gehörend
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9703 00 00
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6. Nicht unter die Kategorie 1 fallende Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst und Kopien, die auf dieselbe Weise wie das Original hergestellt worden sind, älter als 50 Jahre und nicht ihren Urhebern gehörend
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3704
3705
3706
4911 91 80
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7. Fotografien, Filme und die dazugehörigen Negative, älter als 50 Jahre und nicht ihren Urhebern gehörend
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9702 00 00
9706 00 00
4901 10 00
4901 99 00
4904 00 00
4905 91 00
4905 99 00
4906 00 00
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8. Wiegendrucke und Handschriften, einschließlich Landkarten und Partituren, als Einzelstücke oder Sammlung, älter als 50 Jahre und nicht ihren Urhebern gehörend
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9705 00 00
9706 00 00
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9. Bücher, die älter sind als 100 Jahre, als Einzelstücke oder Sammlung
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9706 00 00
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10. Gedruckte Landkarten, die älter sind als 200 Jahre
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3704
3705
3706
4901
4906
9705 00 00
9706 00 00
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11. Archive aller Art, mit Archivalien, die älter sind als 50 Jahre, auf allen Trägern
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9705 00 00
9705 00 00
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12. a) Sammlungen im Sinne des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 252/84 (1) und Einzelexemplare aus zoologischen, botanischen, mineralogischen oder anatomischen Sammlungen
b) Sammlungen im Sinne des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 252/84 von historischem, paläontologischem, ethnografischem oder numismatischem Wert
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9705 00 00
Kapitel 86-89
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13. Verkehrsmittel, die älter sind als 75 Jahre
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14. Sonstige, nicht unter den Kategorien 1 bis 13 genannte Antiquitäten,
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a) die 50 bis 100 Jahre alt sind:
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Kapitel 95
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— Spielzeug, Spiele
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7013
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— Glaswaren
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7114
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— Gold- und Silberschmiedewaren
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Kapitel 94
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— Möbel
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Kapitel 90
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— Optische, fotografische und kinematografische Instrumente
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Kapitel 92
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— Musikinstrumente
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Kapitel 91
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— Uhrmacherwaren und Teile davon
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Kapitel 44
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— Holzwaren
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Kapitel 69
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— Keramische Waren
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5805 00 00
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— Tapisserien
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Kapitel 57
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— Teppiche
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4814
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— Papiertapeten
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Kapitel 93
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— Waffen
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9706 00 00
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b) Antiquitäten, mehr als 100 Jahre alt
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(1)
Sammlungsstücke im Sinne der Position 97.05 des Gemeinsamen Zolltarifs sind Gegenstände, die geeignet sind, in eine Sammlung aufgenommen zu werden, das heißt Gegenstände, die verhältnismäßig selten sind, normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Verwendungszweck gemäß benutzt werden, Gegenstand eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels mit ähnlichen Gebrauchsgegenständen sind und einen hohen Wert haben.
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