+Artikel 2 2

Artikel 2 2

2.   Das Hoheitsgebiet nach Absatz 1 umfasst nicht die in Artikel 299 Absatz 2 des Vertrages genannten überseeischen Departements.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung