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Artikel 1 5(5) Diese Richtlinie gilt nicht für grenzüberschreitende Verbringungen von Abfällen, die nur natürlich vorkommende radioaktive Materialien enthalten, die nicht von bestimmten Tätigkeiten herrühren. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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