+Artikel 24 1

Artikel 24 1

(1)   Wurde der Genehmigungsantrag vor dem 25. Dezember 2008 ordnungsgemäß von den zuständigen Behörden des Ursprungslandes genehmigt bzw. bei ihnen eingereicht, gilt die Richtlinie 92/3/Euratom für alle unter die jeweilige Genehmigung fallenden Verbringungen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung