+Artikel 24 3

Artikel 24 3

(3)   Bis der in Artikel 17 genannte einheitliche Begleitschein zur Verfügung steht, ist für die Zwecke dieser Richtlinie der mit der Entscheidung 93/552/Euratom der Kommission (7) eingeführte einheitliche Begleitschein entsprechend zu verwenden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung