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+Artikel 8 Austausch von Informationen und vorbildlichen Verfahren |
Artikel 8 Austausch von Informationen und vorbildlichen VerfahrenArtikel 8 Austausch von Informationen und vorbildlichen Verfahren Die Kommission erleichtert und strukturiert den Austausch von Informationen und vorbildlichen Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der Verfahren zur Förderung der Beschaffung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge durch die öffentlichen Auftraggeber und Auftraggeber. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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