+ANHANG Ia Tätigkeiten gemäß Artikel 70a

ANHANG Ia Tätigkeiten gemäß Artikel 70a




ANHANG Ia

Tätigkeiten gemäß Artikel 70a

Anlagen fallen in den Anwendungsbereich dieses Anhangs, wenn sie in eine oder mehrere der folgenden Tätigkeitskategorien fallen:

1. 

Haltung von Schweinen, die 350 GVE oder mehr entsprechen, ausgenommen Haltungstätigkeiten, die im Rahmen ökologischer/biologischer Produktion gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 durchgeführt werden oder deren Besatzdichte weniger als 2 GVE/Hektar beträgt, die nur für die Beweidung oder den Anbau von Futter oder Futter für die Fütterung der Tiere genutzt werden, und wobei die Tiere innerhalb eines Jahres für einen erheblichen Zeitraum oder saisonal im Freien aufgezogen werden.

2. 

Nur Legehennenhaltung mit 300 GVE oder mehr oder Haltung von nur anderen Geflügelkategorien mit 280 GVE oder mehr. In Anlagen, in denen eine Mischung von Geflügel einschließlich Legehennen gehalten wird, beträgt der Schwellenwert 280 GVE und die Kapazität wird unter Verwendung eines Gewichtungsfaktors von 0,93  ( *1 ) für Legehennen berechnet.

3. 

Haltung einer Mischung von Schweinen oder Geflügel, die 380 GVE oder mehr entsprechen, ausgenommen das Halten von Schweinen in Anlagen, die im Rahmen ökologischer/biologischer Produktion gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 betrieben werden oder deren Besatzdichte weniger als 2 GVE/Hektar beträgt, die nur für die Beweidung oder den Anbau von Futter oder Futter für die Fütterung der Tiere genutzt werden, und wobei die Tiere innerhalb eines Jahres für einen erheblichen Zeitraum oder saisonal im Freien aufgezogen werden.

Die GVE einer Anlage wird anhand der folgenden Umrechnungssätze berechnet:

Schweine:

Zuchtsauen ≥ 50 kg … 0,500

Ferkel ≤ 20 kg … 0,027

Sonstige Schweine … 0,300

Geflügel:

Masthühner … 0,007

Legehennen … 0,014

Truthühner … 0,030

Enten … 0,010

Gänse … 0,020

Strauße … 0,350

Sonstiges Geflügel … 0,001

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung