+Artikel 10 2

Artikel 10 2

(2)   Die in Absatz 1 genannten Daten können unter anderem Folgendes umfassen:

a)

Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftsdaten zu den in Artikel 8 genannten Tätigkeiten gemäß den Rechtsvorschriften der Union;

b)

physische Meeresdaten über Meeresgewässer.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung