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+Artikel 11 1 |
Artikel 11 1(1) Wenn die Schlichtungsstelle eine Stellungnahme abgegeben hat, kann das Aufsichtsgremium, nachdem es diese berücksichtigt hat, innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Vorlage der Stellungnahme dem EZB-Rat einen neuen Beschlussentwurf übermitteln. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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