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+Artikel 17 Zuständige Behörden |
Artikel 17 Zuständige BehördenArtikel 17 Zuständige Behörden Die Mitgliedstaaten benennen die für die Wahrnehmung von Pflichten aufgrund dieser Verordnung zuständigen Behörden. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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