+Artikel 17 Zuständige Behörden

Artikel 17 Zuständige Behörden

Artikel 17

Zuständige Behörden

Die Mitgliedstaaten benennen die für die Wahrnehmung von Pflichten aufgrund dieser Verordnung zuständigen Behörden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung