+ANHANG VIII

ANHANG VIII




ANHANG VIII

Liste nicht-marktbasierter Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung

Bei der Erstellung des Präventions- und des Notfallplans erwägt die zuständige Behörde die Anwendung von Maßnahmen, die in der folgenden nicht erschöpfenden Liste enthalten sind, ausschließlich im Notfall:

a) 

Maßnahmen auf der Angebotsseite:

— 
Rückgriff auf strategische Gasvorräte,
— 
Anordnung der Nutzung der Speicherbestände alternativer Brennstoffe (z. B. gemäß der Richtlinie 2009/119/EG ( 25 )),
— 
Anordnung der Nutzung von Strom, der nicht mit Gas erzeugt wird,
— 
Anordnung der Erhöhung der Produktionsniveaus,
— 
Anordnung der Entnahme aus Speicheranlagen;
b) 

Maßnahmen auf der Nachfrageseite:

— 
verschiedene Etappen einer verbindlichen Reduzierung der Nachfrage, einschließlich:
— 
Anordnung des Brennstoffwechsels,
— 
Anordnung der Nutzung unterbrechbarer Verträge, wo diese nicht in vollem Umfang als Teil der marktbasierten Maßnahmen eingesetzt werden,
— 
Anordnung der Abschaltung von Kunden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung