+Artikel 51 Änderung der Richtlinie 2009/73/EG

Artikel 51 Änderung der Richtlinie 2009/73/EG

Artikel 51

Änderung der Richtlinie 2009/73/EG

Die Richtlinie 2009/73/EG wird wie folgt geändert:

1. 

Artikel 5 wird gestrichen.

2. 

Artikel 52 erhält folgende Fassung:

„Artikel 52

Berichterstattung

Die Kommission überwacht und überprüft die Anwendung dieser Richtlinie und legt dem Europäischen Parlament und dem Rat als Anhang des Berichts über die Lage der Energieunion gemäß Artikel 35 der Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates ( *1 ) einen Gesamtbericht über die erzielten Fortschritte vor.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung