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+Artikel 54 Änderung der Richtlinie 2012/27/EU |
Artikel 54 Änderung der Richtlinie 2012/27/EUArtikel 54 Änderung der Richtlinie 2012/27/EU Die Richtlinie 2012/27/EU wird wie folgt geändert:
1.
Artikel 4 wird gestrichen.
2.
Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe e wird gestrichen.
3.
Artikel 24 wird wie folgt geändert:
a)
Die Absätze 1, 3, 4 und 11 werden gestrichen.
b)
Absatz 2 wird gestrichen.
4.
Anhang XIV wird gestrichen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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