+Artikel 10 f)

Artikel 10 f)

bietet Registrierstellen und Registranten unbeschadet etwaiger Gerichtsverfahren und unter Wahrung angemessener Verfahrensgarantien für die Betroffenen die Möglichkeit, alle vertraglichen Streitigkeiten mit dem Register im Rahmen einer alternativen Streitbeilegung beizulegen;

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung