+Artikel 10 j)

Artikel 10 j)

fördert die Verwirklichung der Ziele der Union auf dem Gebiet der Internet-Governance, unter anderem durch Mitwirkung in internationalen Gremien;

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung