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Artikel 10 j)fördert die Verwirklichung der Ziele der Union auf dem Gebiet der Internet-Governance, unter anderem durch Mitwirkung in internationalen Gremien; 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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