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+Artikel 16 2 |
Artikel 16 2(2) Bis zum 30. Juni 2020 bewertet die Kommission unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Praxis, ob und wie das Register mit dem EUIPO und anderen Agenturen der EU zur Bekämpfung spekulativer und missbräuchlicher Registrierungen zusammenarbeiten soll und ob und wie einfache Verwaltungsverfahren, insbesondere für KMU, bereitzustellen sind. Die Kommission kann in diesem Zusammenhang bei Bedarf weitere Maßnahmen vorschlagen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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