+KAPITEL VI Allgemeine Bestimmungen für die ENISA
---+Artikel 38 Rechtsform der ENISA
------+Article 38 1.
------+Article 38 2.
------+Article 38 3.
---+Artikel 39 Haftung der ENISA
------+Article 39 1.
------+Article 39 2.
------+Article 39 3.
------+Article 39 4.
------+Article 39 5.
---+Artikel 40 Sprachenregelung
------+Article 40 1.
------+Article 40 2.
---+Artikel 41 Schutz personenbezogener Daten
------+Article 41 1.
------+Article 41 2.
---+Artikel 42 Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen
------+Article 42 1.
------+Article 42 2.
------+Article 42 3.
---+Artikel 43 Sicherheitsvorschriften für den Schutz von vertraulichen Informationen, die nicht zu den Verschlusssachen zählen und von Verschlusssachen
---+Artikel 44 Sitzabkommen und Arbeitsbedingungen
------+Article 44 1.
------+Article 44 2.
---+Artikel 45 Verwaltungskontrolle

KAPITEL VI Allgemeine Bestimmungen für die ENISA

KAPITEL VI Allgemeine Bestimmungen für die ENISA

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
Artikel 38 Rechtsform der ENISA
Artikel 39 Haftung der ENISA
Artikel 40 Sprachenregelung
Artikel 41 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 42 Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen
Artikel 43 Sicherheitsvorschriften für den Schutz von vertraulichen Informationen, die nicht zu den Verschlusssachen zählen und von Verschlusssachen

Artikel 43

Sicherheitsvorschriften für den Schutz von vertraulichen Informationen, die nicht zu den Verschlusssachen zählen und von Verschlusssachen

Nach Konsultation der Kommission legt die ENISA die Sicherheitsvorschriften fest, mit denen die in den Sicherheitsvorschriften der Kommission für den Schutz von vertraulichen Informationen, die nicht zu den Verschlusssachen zählen und von Verschlusssachen der Europäischen Union enthaltenen Sicherheitsgrundsätze angewandt werden, die in den Beschlüssen (EU, Euratom) 2015/443 und 2015/444 festgelegt sind. Die Sicherheitsvorschriften der ENISA enthalten Bestimmungen über den Austausch, die Verarbeitung und die Speicherung derartiger Informationen.

Artikel 44 Sitzabkommen und Arbeitsbedingungen
Artikel 45 Verwaltungskontrolle

Artikel 45

Verwaltungskontrolle

Die Tätigkeit der ENISA unterliegt der Aufsicht des Europäischen Bürgerbeauftragten nach Artikel 228 AEUV.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung