+Kapitel I Ziele und Aufgaben
---+Artikel 1 Gründung und Ziele
------+Article 1 1.
------+Article 1 2.
------+Article 1 3.
---+Artikel 2 Tätigkeiten von ACER
---+Artikel 3 Allgemeine Aufgaben
------+Article 3 1.
------+Article 3 2.
---+Artikel 4 Aufgaben von ACER im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern und Verteilernetzbetreibern
------+Article 4 1.
------+Article 4 2.
------+Article 4 3.
------+Article 4 4.
------+Article 4 5.
------+Article 4 6.
------+Article 4 7.
------+Article 4 8.
------+Article 4 9.
---+Artikel 5 Aufgaben von ACER im Zusammenhang mit der Entwicklung und Umsetzung von Netzkodizes und Leitlinien
------+Article 5 1.
------+Article 5 2.
------+Article 5 3.
------+Article 5 4.
------+Article 5 5.
------+Article 5 6.
------+Article 5 7.
------+Article 5 8.
------+Article 5 9.
---+Artikel 6 Aufgaben von ACER im Zusammenhang mit den Regulierungsbehörden
------+Article 6 1.
------+Article 6 2.
------+Article 6 3.
------+Article 6 4.
------+Article 6 5.
------+Article 6 6.
------+Article 6 7.
------+Article 6 9.
------+Article 6 9a.
------+Article 6 9b.
------+Article 6 9c.
------+Article 6 9d.
------+Article 6 10.
------+Article 6 11.
------+Article 6 12.
------+Article 6 13.
---+Artikel 7 Aufgaben von ACER im Zusammenhang mit regionalen Koordinierungszentren
------+Article 7 1.
------+Article 7 2.
---+Artikel 8 Aufgaben von ACER im Zusammenhang mit nominierten Strommarktbetreibern
---+Artikel 9 Aufgaben von ACER im Zusammenhang mit der Angemessenheit der Stromerzeugung und der Risikovorsorge
------+Article 9 1.
------+Article 9 2.
------+Article 9 3.
------+Article 9 4.
---+Artikel 10 Aufgaben von ACER im Zusammenhang mit Ausnahmen
---+Artikel 11 Aufgaben von ACER im Zusammenhang mit der Infrastruktur
---+Artikel 12 Aufgaben von ACER im Zusammenhang mit der Integrität und Transparenz des Großhandelsmarkts
---+Artikel 13 Beauftragung von ACER mit neuen Aufgaben
---+Artikel 14 Konsultationen, Transparenz und Verfahrensgarantien
------+Article 14 1.
------+Article 14 2.
------+Article 14 3.
------+Article 14 4.
------+Article 14 5.
------+Article 14 6.
------+Article 14 7.
------+Article 14 8.
---+Artikel 15 Beobachtung des Elektrizitäts- und Erdgassektors und entsprechende Berichterstattung
------+Article 15 1.
------+Article 15 2.
------+Article 15 3.
------+Article 15 4.
------+Article 15 5.
------+Article 15 6.
------+Article 15 7.
------+Article 15 8.
|
Kapitel I Ziele und Aufgaben
Kapitel I Ziele und Aufgaben
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
|
Artikel 1 Gründung und Ziele
|
|
|
Artikel 2 Tätigkeiten von ACER
|
Artikel 2
ACER
▼M5
a)
gibt Stellungnahmen und Empfehlungen ab, die an die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber, ENTSO (Strom), ENTSO (Gas), das Europäische Netzwerk der Wasserstoffnetzbetreiber (ENNOH), die EU-VNBO, die regionalen Koordinierungszentren, die nominierten Strommarktbetreiber und von Betreibern von Erdgasfernleitungsnetzen, LNG-Anlagen, Speicheranlagen für Erdgas oder Wasserstoffspeichern oder Wasserstoffnetzen eingerichtete Stellen gerichtet sind;
▼M3
aa)
gibt an die gemäß der Verordnung (EU) 2016/1719 der Kommission (
1
) eingerichtete zentrale Vergabeplattform Stellungnahmen und Empfehlungen ab;
▼B
b)
gibt Stellungnahmen und Empfehlungen ab, die an die Regulierungsbehörden gerichtet sind;
c)
gibt Stellungnahmen und Empfehlungen ab, die an das Europäische Parlament, den Rat oder die Kommission gerichtet sind;
▼M3
d)
trifft Einzelentscheidungen über die Bereitstellung von Informationen gemäß Artikel 3 Absatz 2, Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe b und Artikel 8 Buchstabe c; über die Genehmigung der Methoden, Modalitäten und Bedingungen gemäß Artikel 4 Absatz 4 und Artikel 5 Absätze 2, 3 und 4; die Überprüfung der Gebotszonen gemäß Artikel 5 Absatz 7; technische Fragen gemäß Artikel 6 Absatz 1; die Schlichtung zwischen Regulierungsbehörden gemäß Artikel 6 Absatz 10; im Zusammenhang mit regionalen Koordinierungszentren gemäß Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a; die Genehmigung und Änderung der Methoden und Berechnungen und technischen Spezifikationen gemäß Artikel 9 Absatz 1; die Genehmigung und Änderung der Methoden gemäß Artikel 9 Absatz 3; Ausnahmen gemäß Artikel 10; Infrastruktur gemäß Artikel 11 Buchstabe d; Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Integrität und Transparenz des Großhandelsmarkts gemäß Artikel 12 und zur Genehmigung und Änderung des gemeinsamen Vorschlags von ENTSO (Strom) und der EU-VNBO in Bezug auf die Art und das Format der Daten und die Methode hinsichtlich der Analyse, die in Bezug auf den Flexibilitätsbedarf gemäß Artikel 5 Absatz 9 bereitzustellen ist;
▼B
e)
legt der Kommission nicht bindende Rahmenleitlinien gemäß Artikel 59 der Verordnung (EU) 2019/943 des Europäischen Parlaments und des Rates (
2
) und Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (
3
) vor.
|
|
Artikel 3 Allgemeine Aufgaben
|
|
|
Artikel 4 Aufgaben von ACER im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern und Verteilernetzbetreibern
|
|
|
Artikel 5 Aufgaben von ACER im Zusammenhang mit der Entwicklung und Umsetzung von Netzkodizes und Leitlinien
|
|
|
Artikel 6 Aufgaben von ACER im Zusammenhang mit den Regulierungsbehörden
|
|
|
Artikel 7 Aufgaben von ACER im Zusammenhang mit regionalen Koordinierungszentren
|
|
|
Artikel 8 Aufgaben von ACER im Zusammenhang mit nominierten Strommarktbetreibern
|
Artikel 8
Aufgaben von ACER im Zusammenhang mit nominierten Strommarktbetreibern
Um sicherzustellen, dass die nominierten Strommarktbetreiber ihren Aufgaben gemäß der Verordnung (EU) 2019/943 und der Verordnung (EU) 2015/1222 der Kommission (
7
) nachkommen, wird ACER
a)
die Fortschritte der nominierten Strommarktbetreiber bei der Festlegung der Aufgaben im Rahmen der Verordnung (EU) 2015/1222 beobachten,
b)
der Kommission gemäß Artikel 7 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2015/1222 Empfehlungen unterbreiten,
c)
sofern erforderlich Informationen von den nominierten Strommarktbetreibern anfordern.
|
|
Artikel 9 Aufgaben von ACER im Zusammenhang mit der Angemessenheit der Stromerzeugung und der Risikovorsorge
|
|
|
Artikel 10 Aufgaben von ACER im Zusammenhang mit Ausnahmen
|
Artikel 10
Aufgaben von ACER im Zusammenhang mit Ausnahmen
ACER entscheidet über Ausnahmen gemäß Artikel 63 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2019/943. Darüber hinaus entscheidet sie über Ausnahmen gemäß Artikel 36 Absatz 4 der Richtlinie 2009/73/EG, wenn sich die betreffende Infrastruktur im Hoheitsgebiet von mehr als einem Mitgliedstaat befindet.
|
|
Artikel 11 Aufgaben von ACER im Zusammenhang mit der Infrastruktur
|
Artikel 11
Aufgaben von ACER im Zusammenhang mit der Infrastruktur
In Bezug auf die transeuropäische Energieinfrastruktur wird ACER in enger Zusammenarbeit mit den Regulierungsbehörden und ENTSO (Strom) und ENTSO (Gas)
a)
beobachten, wie die Durchführung der Projekte zur Schaffung neuer Verbindungsleitungskapazitäten voranschreitet;
b)
die Umsetzung der unionsweiten Netzentwicklungspläne beobachten. Stellt ACER Widersprüche zwischen diesen Plänen und deren Durchführung fest, so erforscht sie die Gründe dieser Widersprüche und gibt den betreffenden Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern, Regulierungsbehörden bzw. anderen zuständigen Einrichtungen Empfehlungen zur Durchführung der Investitionen im Einklang mit den unionsweiten Netzentwicklungsplänen;
▼M1
c)
den in Artikel 5, Artikel 11 Absatz 3, Artikel 11 Absätze 6 bis 9, in den Artikeln 12 und 13 und 17 und Anhang III Abschnitt 2 Nummer 12 der Verordnung (EU) 2022/869 des Europäischen Parlaments und des Rates (
8
) festgelegten Verpflichtungen nachkommen;
d)
Entscheidungen über Investitionsanträge einschließlich der grenzüberschreitenden Kostenaufteilung gemäß Artikel 16 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2022/869 treffen.
▼B
|
|
Artikel 12 Aufgaben von ACER im Zusammenhang mit der Integrität und Transparenz des Großhandelsmarkts
|
Artikel 12
Aufgaben von ACER im Zusammenhang mit der Integrität und Transparenz des Großhandelsmarkts
Um die Integrität und Transparenz des Großhandelsmarkts wirksam zu überwachen, wird ACER in enger Zusammenarbeit mit den Regulierungsbehörden und anderen nationalen Behörden
a)
gemäß den Artikeln 7 bis 12 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 Großhandelsmärkte überwachen, Daten erheben und austauschen und ein europäisches Register von Marktteilnehmern einrichten;
b)
der Kommission gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 Empfehlungen unterbreiten;
▼M2
c)
Untersuchungen gemäß den Artikeln 13 bis 13c und Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 durchführen und koordinieren;
▼M2
d)
Plattformen für Insider-Informationen sowie registrierte Meldemechanismen gemäß den Artikeln 4a und 9a der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 genehmigen und überwachen;
e)
befugt sein, in den in Artikel 13g der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 genannten Fällen Zwangsgelder zu verhängen.
▼B
|
|
Artikel 13 Beauftragung von ACER mit neuen Aufgaben
|
Artikel 13
Beauftragung von ACER mit neuen Aufgaben
ACER kann unter Voraussetzungen, die von der Kommission in nach Maßgabe von Artikel 59 der Verordnung (EU) 2019/943 angenommenen Netzkodizes und in nach Maßgabe von Artikel 61 der genannten Verordnung oder Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 angenommenen Leitlinien klar festgelegt werden, und zu Fragen im Zusammenhang mit den Zwecken, für die sie geschaffen wurde, mit zusätzlichen Aufgaben, die keine Entscheidungsbefugnisse umfassen, betraut werden.
|
|
Artikel 14 Konsultationen, Transparenz und Verfahrensgarantien
|
|
|
Artikel 15 Beobachtung des Elektrizitäts- und Erdgassektors und entsprechende Berichterstattung
|
|
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
|