+Artikel 4 2

Artikel 4 2

(2)   Der in Absatz 1 genannte Betrag wird auf die folgenden Ausgabenkategorien aufgeteilt:

a)

63 000 000 EUR für Tätigkeiten im Rahmen des Kosloduj-Programms;

b)

55 000 000 EUR für Tätigkeiten im Rahmen des Bohunice-Programms;

c)

348 000 000 EUR für Tätigkeiten im Rahmen des Stilllegungs- und Abfallentsorgungsprogramms der JRC, einschließlich Tätigkeiten zur Verwirklichung des in Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe c genannten spezifischen Ziels.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung