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+Artikel 4 3 |
Artikel 4 3(3) Haushaltsflexibilität kann erreicht werden, indem die Mittel nach den Evaluierungen gemäß Artikel 11 und im Einklang mit der Haushaltsordnung auf die einzelnen Tätigkeiten des Programms neu verteilt werden, wobei Tätigkeiten, die zur Bewältigung der sicherheitsrelevanten Herausforderungen der Stilllegung und der Entsorgung radioaktiver Abfälle beitragen, Vorrang erhalten. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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