+Artikel 9 1

Artikel 9 1

(1)   Das Kosloduj-Programm und das Bohunice-Programm werden mithilfe mehrjähriger Arbeitsprogramme gemäß Artikel 110 der Haushaltsordnung durchgeführt. Diese mehrjährigen Arbeitsprogramme werden nach dem in Artikel 13 Absatz 2 genannten Verfahren angenommen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung