+Artikel 9 3

Artikel 9 3

(3)   Die mehrjährigen Arbeitsprogramme gemäß den Absätzen 1 und 2 spiegeln die Stilllegungspläne wider, die als Grundlage für die Überwachung und Evaluierung des Kosloduj-Programms und des Bohunice-Programms dienen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung