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Artikel 3 1

(1)   Das allgemeine Ziel des Programms besteht darin, Litauen bei der Stilllegung des Kernkraftwerks Ignalina zu unterstützen, wobei der Schwerpunkt auf die Bewältigung der diesbezüglichen sicherheitsrelevanten Herausforderungen gelegt wird, und gleichzeitig Erkenntnisse über den Stilllegungsprozess im Nuklearbereich und die Entsorgung der bei den Stilllegungstätigkeiten anfallenden radioaktiven Abfälle zu generieren.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung