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+Artikel 3 3 |
Artikel 3 3(3) Eine detaillierte Beschreibung der spezifischen Ziele des Programms findet sich in Anhang I. Die Kommission kann Anhang I nach dem in Artikel 13 Absatz 2 genannten Prüfverfahren im Wege von Durchführungsrechtsakten ändern. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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