+Artikel 3 3

Artikel 3 3

(3)   Eine detaillierte Beschreibung der spezifischen Ziele des Programms findet sich in Anhang I. Die Kommission kann Anhang I nach dem in Artikel 13 Absatz 2 genannten Prüfverfahren im Wege von Durchführungsrechtsakten ändern.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung