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Artikel 4 2

(2)   Der in Absatz 1 genannte Betrag darf neben den in Anhang I beschriebenen Tätigkeiten für Ausgaben im Zusammenhang mit technischer und administrativer Hilfe für die Durchführung des Programms eingesetzt werden, darunter die Vorbereitung, Überwachung, Kontrolle, Prüfung und Evaluierung, auch in Bezug auf betriebliche IT-Systeme. Derartige Ausgaben sind zu dokumentieren.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung