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+Artikel 9 1 |
Artikel 9 1(1) Das Programm wird mithilfe eines mehrjährigen Arbeitsprogramms gemäß Artikel 110 der Haushaltsordnung durchgeführt. Das mehrjährige Arbeitsprogramm wird nach dem in Artikel 13 Absatz 2 genannten Verfahren angenommen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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