+Artikel 9 Ausschluss vom Umfang der Unterstützung

Artikel 9 Ausschluss vom Umfang der Unterstützung

Artikel 9

Ausschluss vom Umfang der Unterstützung

Aus dem JTF wird Folgendes nicht unterstützt:

a) 

die Stilllegung oder der Bau von Kernkraftwerken;

b) 

die Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Tabak und Tabakerzeugnissen;

c) 

ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des Artikels 2 Nummer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission ( 5 ), es sei denn, dies wird im Rahmen von zur Bewältigung von außergewöhnlichen Umständen festgelegten befristeten Vorschriften für staatliche Beihilfen oder im Rahmen von „De-minimis“-Beihilfen genehmigt, um Investitionen zur Verringerung von Energiekosten im Zusammenhang mit der Energiewende zu unterstützen;

d) 

Investitionen im Zusammenhang mit der Produktion, Verarbeitung, Beförderung, Verteilung, Speicherung oder Verbrennung fossiler Brennstoffe.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung