+Artikel 39 Inkrafttreten und Anwendung

Artikel 39 Inkrafttreten und Anwendung

Artikel 39

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

▼M1

Die Artikel 13 bis 16 und Artikel 18 und 20 und die Anhänge II, IX, XII, XIII und XIV gelten ab dem 12. Oktober 2025.

▼B

Artikel 37 gilt ab dem 30. Juni 2024.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung