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+Artikel 39 Inkrafttreten und Anwendung |
Artikel 39 Inkrafttreten und AnwendungArtikel 39 Inkrafttreten und Anwendung Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Artikel 13 bis 16 und Artikel 18 und 20 und die Anhänge II, IX, XII, XIII und XIV gelten ab dem 12. Oktober 2025. Artikel 37 gilt ab dem 30. Juni 2024. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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