+KAPITEL IV Komplementarität, Überwachung und Evaluierung
---+Artikel 22 Koordinierung und Komplementarität
---+Artikel 23 Information, Kommunikation und Sichtbarkeit
------+Article 23 1.
------+Article 23 2.
------+Article 23 3.
---+Artikel 24 Überwachung der Durchführung
------+Article 24 1.
------+Article 24 2.
------+Article 24 3.
------+Article 24 4.
---+Artikel 25 Transparenz
------+Article 25 1.
------+Article 25 2.
------+Article 25 3.
---+Artikel 26 Klima-Sozialdialog
------+Article 26 1.
------+Article 26 2.
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KAPITEL IV Komplementarität, Überwachung und Evaluierung
KAPITEL IV Komplementarität, Überwachung und Evaluierung
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
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Artikel 22 Koordinierung und Komplementarität
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Artikel 22
Koordinierung und Komplementarität
In ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich fördern die Kommission und die betreffenden Mitgliedstaaten Synergien und sorgen für eine wirksame Koordinierung zwischen dem Fonds und den Programmen und Instrumenten der Union gemäß Artikel 6 Absatz 3 der vorliegenden Verordnung und dem Modernisierungsfonds nach Artikel 10d der Richtlinie 2003/87/EG. Zu diesem Zweck
a)
gewährleisten sie sowohl in der Planungsphase als auch während der Durchführung Komplementarität, Synergien, Einheitlichkeit und Kohärenz zwischen den verschiedenen Instrumenten auf Unionsebene, auf nationaler und gegebenenfalls auf lokaler oder regionaler Ebene,
b)
optimieren sie Koordinierungsmechanismen zur Vermeidung von Doppelarbeit und
c)
stellen sie sicher, dass die auf Unionsebene, auf nationaler Ebene und gegebenenfalls auf lokaler oder regionaler Ebene für die Durchführung und Kontrolle zuständigen Stellen eng zusammenarbeiten, damit die Ziele des Fonds erreicht werden.
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Artikel 23 Information, Kommunikation und Sichtbarkeit
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Artikel 24 Überwachung der Durchführung
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Artikel 25 Transparenz
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Artikel 26 Klima-Sozialdialog
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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