+ANHANG VI

ANHANG VI




ANHANG VI

KENNZEICHNUNGS- UND INFORMATIONSANFORDERUNGEN

Teil A Allgemeine Informationen über Batterien

Angaben auf dem Etikett einer Batterie enthalten folgende Angaben zur Batterie:

1. 

Angaben zur Identifikation des Erzeugers gemäß Artikel 38 Absatz 7;

2. 

die Batteriekategorie und Angaben zur Identifikation der Batterie gemäß Artikel 38 Absatz 6;

3. 

der Ort der Erzeugung (geografischer Standort des Betriebs, in dem die Batterie erzeugt wurde);

4. 

das Datum der Erzeugung (Monat und Jahr);

5. 

das Gewicht;

6. 

die Kapazität;

7. 

die chemische Zusammensetzung;

8. 

die in der Batterie enthaltenen gefährlichen Stoffe außer Quecksilber, Cadmium oder Blei;

9. 

zu verwendendes Feuerlöschmittel;

10. 

kritische Rohstoffe, die in der Batterie in einer Massenkonzentration von mehr als 0,1 % Massenanteil vorkommen.

Teil B Symbol für die getrennte Sammlung von Batterien

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Teil C QR-Code

Der QR-Code muss einen starken Farbkontrast zur Hintergrundfarbe ausweisen und so groß sein, dass er mit gängigen QR-Lesern, wie z. B. jenen, die in tragbaren Kommunikationsgeräten integriert sind, leicht lesbar ist.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung