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+Artikel 18 Inkrafttreten |
Artikel 18 InkrafttretenArtikel 18 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2024. Die Artikel 4, 5, 6, 8 und 10 gelten dagegen ab dem 1. Januar 2025. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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