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Artikel 22 4(4) Der IICB nimmt bis zum 8. Januar 2025 auf der Grundlage eines Vorschlags des CERT-EU Leitlinien oder Empfehlungen für die Koordinierung der Reaktion auf Sicherheitsvorfälle und die Zusammenarbeit bei erheblichen Sicherheitsvorfällen an. Wenn ein Sicherheitsvorfall mutmaßlich einen kriminellen Hintergrund hat, formuliert das CERT-EU unverzüglich Ratschläge für die Meldung des Sicherheitsvorfalls an die Strafverfolgungsbehörden. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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