+Artikel 22 4

Artikel 22 4

(4)   Der IICB nimmt bis zum 8. Januar 2025 auf der Grundlage eines Vorschlags des CERT-EU Leitlinien oder Empfehlungen für die Koordinierung der Reaktion auf Sicherheitsvorfälle und die Zusammenarbeit bei erheblichen Sicherheitsvorfällen an. Wenn ein Sicherheitsvorfall mutmaßlich einen kriminellen Hintergrund hat, formuliert das CERT-EU unverzüglich Ratschläge für die Meldung des Sicherheitsvorfalls an die Strafverfolgungsbehörden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung