+KAPITEL VI DELEGIERTE RECHTSAKTE UND DURCHFÜHRUNGSRECHTSAKTE
---+Artikel 24 Änderungen der Anhänge
------+Artikel 24 2
------+Artikel 24 a)
------+Artikel 24 b)
---+Artikel 25 Ausübung der Befugnisübertragung
------+Artikel 25 1
------+Artikel 25 2
------+Artikel 25 3
------+Artikel 25 4
------+Artikel 25 5
---+Artikel 26 Ausschussverfahren
------+Artikel 26 1
------+Artikel 26 2

KAPITEL VI DELEGIERTE RECHTSAKTE UND DURCHFÜHRUNGSRECHTSAKTE

KAPITEL VI DELEGIERTE RECHTSAKTE UND DURCHFÜHRUNGSRECHTSAKTE

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 24 Änderungen der Anhänge

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 25 delegierte Rechtsakte zur Änderung der Anhänge III bis VII, IX und X zu erlassen, um bei der Beurteilung der Luftqualität, bei den für die Aufnahme in die Pläne für kurzfristige Maßnahmen in Betracht zu ziehenden Maßnahmen und bei der Information der Öffentlichkeit den technischen und wissenschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen.

Artikel 25 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 26 Ausschussverfahren

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung