+Artikel 24 Änderungen der Anhänge
---+Artikel 24 2
---+Artikel 24 a)
---+Artikel 24 b)

Artikel 24 Änderungen der Anhänge

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 25 delegierte Rechtsakte zur Änderung der Anhänge III bis VII, IX und X zu erlassen, um bei der Beurteilung der Luftqualität, bei den für die Aufnahme in die Pläne für kurzfristige Maßnahmen in Betracht zu ziehenden Maßnahmen und bei der Information der Öffentlichkeit den technischen und wissenschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 24 2

Diese Änderungen dürfen jedoch keine direkte oder indirekte Änderung bewirken in Bezug auf

Artikel 24 a)

die in Anhang I festgelegten Grenzwerte, Zielwerte, langfristigen Ziele für Ozon, kritischen Werte, Alarmschwellen und Informationsschwellen, Verpflichtungen zur Verringerung der durchschnittlichen Exposition und Ziele für die durchschnittliche Expositionskonzentration oder

Artikel 24 b)

die Fristen für die Erfüllung eines der Parameter unter Buchstabe a.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung