Artikel 30
Meldung von Verstößen und Schutz von Personen, die solche Verstöße melden
Für die Meldung von Verstößen gegen diese Verordnung und den Schutz von Personen, die solche Verstöße melden, gilt die Richtlinie (EU) 2019/1937.
European Regulation published on http://eur-lex.europa.eu/