|
+Artikel 30 Meldung von Verstößen und Schutz von Personen, die solche Verstöße melden |
Artikel 30 Meldung von Verstößen und Schutz von Personen, die solche Verstöße meldenArtikel 30 Meldung von Verstößen und Schutz von Personen, die solche Verstöße melden Für die Meldung von Verstößen gegen diese Verordnung und den Schutz von Personen, die solche Verstöße melden, gilt die Richtlinie (EU) 2019/1937. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
|