+Artikel 16 13

Artikel 16 13

(13)   Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 29 delegierte Rechtsakte zur Änderung des Anhangs VII zu erlassen, wenn dies erforderlich ist, um das reibungslose Funktionieren des Lizenzvergabesystems sicherzustellen, die Durchsetzung der Zollkontrollen zu erleichtern oder die Bestimmungen des Protokolls einzuhalten.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung