(4) Den Vorsitz im Beirat führt die Kommission. Der Vorsitz kann Sachverständigen, die von Einrichtungen der Union, Regionen, Organisationen und Bewerberländern benannt werden, Beobachterstatus im Beirat gewähren. Der Vorsitz kann auf Ad-hoc-Basis Sachverständige mit besonderer Sachkenntnis zu einem Tagesordnungspunkt zur Teilnahme einladen. Die Kommission führt die Sekretariatsgeschäfte des Beirats.
Die Mitglieder des Beirats bemühen sich nach Kräften, Beschlüsse einvernehmlich zu fassen. Bei Abstimmungen wird mit einfacher Mehrheit der Mitglieder entschieden. Mitglieder, die eine Stimme gegen einen Vorschlag abgegeben oder sich enthalten haben, können verlangen, dass den Stellungnahmen, Empfehlungen oder Berichten eine Zusammenfassung der Gründe für ihren Standpunkt beigefügt wird.