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(2)   Öffentliche und private Interessenträger sowie Organisationen der Zivilgesellschaft und Akteure aus dem Hochschulbereich mit Wohnsitz oder satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat können sich im Portal für ein interoperables Europa als Mitglied der Gemeinschaft für ein interoperables Europa eintragen lassen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung