(3) Nach der Bestätigung der Eintragung wird die Mitgliedschaft im Portal für ein interoperables Europa öffentlich zugänglich gemacht. Die Mitgliedschaft ist nicht befristet. Sie kann jedoch vom Beirat aus verhältnismäßigen und gerechtfertigten Gründen jederzeit widerrufen werden, insbesondere wenn ein Mitglied nicht mehr in der Lage ist, einen Beitrag zur Gemeinschaft für ein interoperables Europa zu leisten, oder wenn es den Status des Mitglieds der Gemeinschaft für ein interoperables Europa missbraucht hat.