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Artikel 16 6

(6)   Der Beirat nimmt den Verhaltenskodex für die Gemeinschaft für ein interoperables Europa an. Der Verhaltenskodex wird im Portal für ein interoperables Europa veröffentlicht.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung