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Artikel 19 3

(3)   Aus der Agenda für ein interoperables Europa erwachsen keine finanziellen Verpflichtungen und kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Die Kommission veröffentlicht die Agenda für ein interoperables Europa nach ihrer Annahme im Portal für ein interoperables Europa und informiert regelmäßig über den aktuellen Stand ihrer Umsetzung.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung