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Artikel 13 2Die Leitlinien zu Unterabsatz 1 Buchstaben a bis g werden erstmals zum 1. Januar 2026 ausgearbeitet. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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