+Artikel 13 Leitfaden
---+Artikel 13 a)
---+Artikel 13 b)
---+Artikel 13 c)
---+Artikel 13 d)
---+Artikel 13 e)
---+Artikel 13 f)
---+Artikel 13 g)
---+Artikel 13 h)
---+Artikel 13 2
---+Artikel 13 3
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Artikel 13 Leitfaden
Die Kommission erstellt mit Unterstützung durch die Agentur und nach Konsultation der Mitgliedstaaten einen Leitfaden für die Durchführung dieser Verordnung und aktualisiert ihn regelmäßig, wobei mindestens folgende Gesichtspunkte berücksichtigt werden:
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
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Artikel 13 a)
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Verfahren der Berichterstattung mit besonderem Augenmerk auf Bestimmungen, die nicht Teil der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 waren, und Sektoren, die nicht unter die genannte Verordnung fielen, einschließlich technischer Leitlinien für Methoden zur Erleichterung der Analyse zur Überwachung von PFAS, wie Nachweisgrenzen, Parameterwerte und Häufigkeit der Probenahme;
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Artikel 13 b)
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zu übermittelnde Daten;
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Artikel 13 c)
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Qualitätssicherung und Qualitätsbewertung;
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Artikel 13 d)
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eine Angabe zu der Art der Daten, die zurückgehalten werden dürfen, und die Gründe für ihre Zurückhaltung, wenn es sich um vertrauliche Daten handelt;
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Artikel 13 e)
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Verweise auf international anerkannte Methoden zur Bestimmung und Analyse von Freisetzungen sowie für Probenahmen;
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Artikel 13 f)
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Namen jeglicher Muttergesellschaften;
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Artikel 13 g)
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Berechnungsmethoden, einschließlich Emissionsfaktoren je Emissionsminderungstechnologie, für die Viehhaltung und die Aquakultur;
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Artikel 13 h)
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Hinweise zur praktischen Anwendung der in dieser Verordnung festgelegten Bestimmungen der Begriffe „Standort“, „Betriebseinrichtung“ und „Anlage“, unter anderem durch eine Liste von Beispielen oder spezifischen Erläuterungen, Bildern, Zeichnungen, Diagrammen oder sonstigen visuellen Hinweisen oder Unterlagen.
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Artikel 13 2
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Die Leitlinien zu Unterabsatz 1 Buchstaben a bis g werden erstmals zum 1. Januar 2026 ausgearbeitet.
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Artikel 13 3
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Die Leitlinien zu Unterabsatz 1 Buchstabe h werden nach Anhörung der Mitgliedstaaten erstmals zum 1. Januar 2025 ausgearbeitet.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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